Regeln für das Kranzreiten

Teilnahme:

Teilnehmen darf jeder, der Mitglied des Kranzreitervereins Hahlen ist. Sofern ein Teilnehmer am Tag des Kranzreitens das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen.

Präsident :

Präsident können nur Teilnehmer werden, die am Tag des Kranzreitens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Teilnehmer, die ihren Wohnsitz nicht in den alten Hahler Grenzen (vor der Gebietsreform 73) haben, können erst bei der dritten Teilnahme Präsident werden.

Der Präsident:

Präsident wird, wer als letzter Reiter im Wettbewerb verblieben ist. Er amtiert bis zum nächsten Kranzreiten. Der Präsident wird seitens der Reiter mit Pokal, Schärpe und dem Anbringen der Ehrentafel an seinem Wohnort geehrt. Liegt der Wohnort soweit vom Reitplatz entfernt, dass ein Marsch der Reiter und Pferde zum Präsidenten nicht zumutbar erscheint, wird die Ehrentafel an einem vom Präsidenten zu wählenden Ort innerhalb des Ortskerns angebracht. Der Präsident soll sich eine Präsidentin erwählen. Sie wird ebenfalls mit der Schärpe geehrt.

Der Präsident ist angehalten, sein Reitervolk bei Laune zu halten.

Der Wettbewerb:

Der Wettbewerb wird in Durchgängen mit unterschiedlichen Wettkampfhöhen ausgetragen. Ziel ist es, die Flasche/den Kranz mittels eines Sprunges vom galoppierenden Pferd aus seiner Verankerung zu ziehen und somit im Wettbewerb zu verbleiben.

Aus dem Wettbewerb scheidet aus, wer:

  1. Vom Wettkampfgericht Fehler zuerkannt bekommt, beim Flaschenreiten nach dem zweiten Fehler, beim Kranzreiten nach dem dritten Fehler.
  2. gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, am Reiten teilzunehmen
  3. aufgibt

Scheiden am Schluss des regulären Wettbewerbs mehrere Teilnehmer gleichzeitig aus, ohne dass ein Reiter im Wettbewerb verbleibt, Werden zwischen diesen Teilnehmern ein oder mehrere Stechen ausgetragen, so lange bis ein Präsident feststeht.

Fehler entstehen wenn:

  1. Der Reiter nach der Flasche/dem Kranz greift und das jeweilige Sportgerät nicht aus seiner Verankerung reißen kann
  2. Der Reiter nach der Flasche/dem Kranz greift und das Pferd nicht die vorgeschriebene Gangart ,,Galopp“ unter dem Kranz geht.
  3. Der Reiter auch im 2.Versuch eines Durchganges nicht nach der Flasche/dem Kranz greift.
  4. Der Reiter nicht pünktlich zu seinem Versuch erscheint.

In der Reitbahn ist beidseitig eine „Versuchsmarke“ platziert. Passiert der Reiter auf dem Pferd diesen Punkt, gilt dies als ein Versuch. Im Zweifelsfall entscheidet das Kampfgericht, ob die Marke passiert wurde oder nicht.

Entscheidungen über die Anwendung dieser Regeln trifft das Kampfgericht, welches sich bei zweifelhaften Entscheidungen mit dem Rittmeister berät.